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Der Bebauungsplan enthält die
rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Er ist
aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Bebauungspläne sollen eine
geordnete städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit
entsprechende sozialgerechte Bodenordnung gewährleisten und dazu
beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen
Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln.
Im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen werden die Planentwürfe
öffentlich ausgelegt. Dabei wird auch Gelegenheit gegeben, Anregungen
zum Planentwurf vorzutragen. Der Zeitpunkt der Auslegung wird unter
"Amtliche Bekanntmachungen" des
Amtsblattes veröffentlicht.
Ansprechpartner/innen: Bauwesen Herr Mitulla
Tel.: 036841 / 34724
Frau Berbig, Frau Pusch
Tel.: 036841 / 34721 Fax: 036841 / 34730 Email:
bauwesen@schleusingen.de |