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Wenn Sie Steuern und Abgaben an die Gemeinde bisher noch durch Überweisungen bezahlen, sollten Sie sich überlegen, welche Vorteile Ihnen das Einzugsverfahren bringt.
Vorteile sind, dass
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für Sie die Überwachung der Zahlungstermine entfällt
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Mahngebühren und Säumniszuschläge wegen verspäteter Zahlung nicht entstehen
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Ihnen der Weg zur Kasse oder das Schreiben von Überweisungen abgenommen wird
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Nachteile entstehen Ihnen nicht, weil die Abgabe zurückbezahlt wird, wenn Sie der Belastung widersprechen
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die Einzugsermächtigung von Ihnen jederzeit zurückgenommen werden kann.
Antragstellung: schriftlich, persönlich
Ansprechpartner/innen: Stadtkasse Schleusingen Frau Ammon Telefon.: 036841 / 347-35 Fax: 036841 / 34730 Email: stadtkasse@schleusingen.de
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