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Die Verwaltung der Friedhöfe und der Trauerhalle
obliegt der Stadt Schleusingen.
Bestattungen auf den Friedhöfen der Stadt sind unverzüglich nach
Eintritt des Todes der Friedhofsverwaltung anzuzeigen.
Termine für Trauerfeiern legt die Friedhofsverwaltung im Einvernehmen
mit dem Bestattungsinstitut und den Hinterbliebenen fest.
Festlegung der Grabstellen, Verlängerungen der Nutzungsrechte an
Grabstellen und Grabeinebnungen sind im Bedarfsfall mit der
Friedhofsverwaltung abzustimmen.
Ansprechpartner/innen:
Friedhofsverwaltung
Frau Stock
Telefon: 036841 / 347-25
Fax: 036841 / 347-30
Email:
bauwesen@schleusingen.de |