Markt Live

Webcam

 

>> Stadt Schleusingen

SchleusingenStadtverwaltungLebenFreizeitGewerbe

Stadtverwaltung

 
 
 


Stadtverwaltung
Schleusingen

Adresse:
Markt 9
98553 Schleusingen
 
Tel.: 036841 / 347-0
Fax: 036841 / 347-30
Öffnungszeiten

>> Bürgerservice <<


Kontaktaufnahme:
 
Kontakt-Formular

rathaus@schleusingen.de

   
> Führungszeugnis

 

Die Verwaltung nimmt Ihren Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses aus dem Bundeszentralregister entgegen. Der Antrag muss persönlich gestellt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist nicht möglich.

Es gibt folgende Belegarten:

N wenn das Führungszeugnis für private Zwecke benötigt wird (z. B. Einstellung bei einem privaten Arbeitgeber, Einschreibung bei einer Universität oder Hochschule, Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer, sonstige private Zwecke).

0 wenn das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist. Die Übersendung erfolgt direkt an die Behörde. Gemäß § 32 Abs. 2 BZRG enthält es mehr Angaben als bei Belegart N, insbesondere Verwaltungsgerichtsentscheidungen und Verurteilungen wegen Straftaten im Zusammenhang mit einem Gewerbe.

P wenn das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist, der Antragsteller jedoch zuvor bei einem Amtsgericht seiner Wahl das Führungszeugnis einsehen und über die weitere Verwendung entscheiden will.

Kosten/Gebühren:
13,- EUR

Antragstellung:
persönlich

Unterlagen:
Personalausweis/Reisepass

Ansprechpartner/innen:
Meldestelle
Frau Gottwald
Telefon.: 036841 / 34733
Fax: 036841 / 34743
Email: meldestelle@schleusingen.de

 
zurück Seite drucken Seite drucken