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Die Verwaltung nimmt Ihren Antrag auf
Erteilung eines Führungszeugnisses aus dem Bundeszentralregister
entgegen. Der Antrag muss persönlich gestellt werden. Die Vertretung
durch einen Bevollmächtigten ist nicht möglich.
Es gibt folgende Belegarten:
N wenn das Führungszeugnis für private Zwecke benötigt wird (z. B.
Einstellung bei einem privaten Arbeitgeber, Einschreibung bei einer
Universität oder Hochschule, Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer,
sonstige private Zwecke).
0 wenn das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist.
Die Übersendung erfolgt direkt an die Behörde. Gemäß § 32 Abs. 2 BZRG
enthält es mehr Angaben als bei Belegart N, insbesondere
Verwaltungsgerichtsentscheidungen und Verurteilungen wegen Straftaten im
Zusammenhang mit einem Gewerbe.
P wenn das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist,
der Antragsteller jedoch zuvor bei einem Amtsgericht seiner Wahl das
Führungszeugnis einsehen und über die weitere Verwendung entscheiden
will.
Kosten/Gebühren:
13,- EUR
Antragstellung:
persönlich
Unterlagen:
Personalausweis/Reisepass
Ansprechpartner/innen:
Meldestelle
Frau Gottwald
Telefon.: 036841 / 34733
Fax: 036841 / 34743
Email:
meldestelle@schleusingen.de |