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Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer im stehenden Gewerbe
1. Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht
(Schankwirtschaft),
2. zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht
(Speisewirtschaft) oder
3. Gäste beherbergt (Beherbergungsbetrieb)
Wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich
ist. (§ 1 Abs. 1 GastG - Auszug)
Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis (Auszug
§ 2 Abs. 1 GastG).
Ausländer müssen im Besitz einer Aufenthalterlaubnis für die
Bundesrepublik Deutschland sein. Die selbständige Gewerbeausübung muss
gestattet sein.
Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen
Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend
auf Widerruf gestattet werden (§ 12 Abs. 1 GastG).
Die Antragstellung ist mit einem entsprechenden Formblatt mindestens 14
Tage vor dem Zeitpunkt des besonderen Anlasses vorzunehmen.
Antragstellung:
Persönlich
Unterlagen:
Antragsformular, Angabe in Quadratmetern, der für die Erlaubnis infrage
kommenden Räume (möglichst Skizze anfertigen),
Unbedenklichkeitsbescheinigung des bisher für Sie zuständigen
Finanzamtes, Nutzungsänderungen sind baugenehmigungspflichtig, dazu ist
eine Bauvorlage, durch einen bauvorlageberechtigen Entwurfsverfasser zu
erarbeiten, 3-fach in Baumappen abzuheften und bis zum Baubeginn der
unteren Bauaufsichtbehörde zur Genehmigung einzureichen, Ausfertigung
des Pacht- oder Mietvertrages für die Betriebsräume, Nachweis der
Industrie- und Handelskammer über die erfolgte Unterrichtung über die
für einen Gaststättenbetrieb notwendigen lebensmittelrechtlichen
Kenntnisse
Für alle in der Küche mit der Zubereitung von Speisen und Getränken
beschäftigten Personen ist der Nachweis im Umgang mit Lebensmitteln gem.
§ 43 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz vorzulegen.
Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz und eine
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach §150 Abs. 5 zur Vorlage bei
der Behörde
Ansprechpartner/innen:
LRA Hildburghausen
Ordnungsamt/Gewerbeangelegenheiten
Frau Kling
Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen
Tel.: 03685 / 445-331
Fax: 03685 / 445-501
Email:
kling@lrahbn.thueringen.de |