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Stadtverwaltung
Schleusingen

Adresse:
Markt 9
98553 Schleusingen
 
Tel.: 036841 / 347-0
Fax: 036841 / 347-30
Öffnungszeiten

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Kontaktaufnahme:
 
Kontakt-Formular

rathaus@schleusingen.de

   
> Geburt und Geburtsurkunde

 

Für die Beurkundung von Geburten ist das Standesamt des Ortes, in dem das Kind geboren ist, zuständig. Die Geburt muss innerhalb einer Woche beim Standesamt angezeigt werden. Anzeigepflichtig ist (in folgender Reihenfolge) der eheliche Vater, die Hebamme, der Arzt, jede andere Person, die von der Geburt unterrichtet ist.

Die Stadt Schleusingen hat keine Geburtenklinik. Im Standesamt werden daher nur Hausgeburten angezeigt.

Unterlagen:
Pass oder Personalausweis, Familienstammbuch oder Heiratsurkunde

Ansprechpartner/innen:
Standesamt
Frau Unger
Telefon.: 036841 / 347-34
Fax: 036841 / 347-43 oder -30
Email: standesamt@schleusingen.de

 
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