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Wer einen Gewerbebetrieb neu einrichtet
oder eine gewerbliche Tätigkeit aufnimmt, ist nach § 14 der
Gewerbeordnung (GewO) verpflichtet, dieses bei der Gemeinde am Sitz des
Betriebes anzuzeigen. Bei vollständiger oder teilweiser Aufgabe eines
Gewerbes ist das Gewerbe bei der Gemeinde am Sitz des Betriebes
abzumelden. Ebenso ist die Verlegung der Betriebs innerhalb der Stadt
(Ummeldung) anzuzeigen.
Gebühren/Kosten:
10,- EUR
Antragstellung:
Persönlich
Unterlagen:
Personalausweis, gegebenenfalls Handwerkskarte oder
Handelsregistereintrag
Ansprechpartner/innen:
LRA Hildburghausen
Ordnungsamt/Gewerbeangelegenheiten
Frau Kling
Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen
Tel.: 03685 / 445-331
Fax: 03685 / 445-501
Email:
kling@lrahbn.thueringen.de |