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Besteuert wird der Gewerbebetrieb. Von der
Gewerbesteuer befreit sind Unternehmen, die ausschließlich gemeinnützige
oder mildtätige Zwecke verfolgen. Freie Berufe wie zum Beispiel Ärzte
und Rechtsanwälte sind nicht gewerbesteuerpflichtig.
Grundlage für den Gewerbesteuerbescheid ist der
Gewerbesteuermessbescheid des jeweiligen Finanzamtes. Multipliziert mit
dem jeweiligen Hebesatz der Gemeinde ergibt sich der
Gewerbesteuerbetrag.
Auf die endgültig festzusetzende Gewerbesteuer werden Vorauszahlungen
erhoben. Diese sind am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zu zahlen.
Führt eine Festsetzung der Gewerbesteuer zu einer Nachforderung oder
Erstattung, wird dieser Betrag verzinst. Die Verzinsung beginnt 15
Monate nach Ablauf des Jahres, für das die Steuer zu zahlen ist. Sie
endet mit dem Tag, an dem die Steuerfestsetzung wirksam wird. Der
Zinssatz beträgt 0,5 % je Monat.
Ansprechpartner/innen: Finanzverwaltung Frau Kellermann
Telefon.: 036841 / 34720 Fax: 036841 / 34730 Email:
steuern@schleusingen.de |