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Bitte legen Sie bei der Antragstellung Ihren
Personalausweis oder Reisepass vor. Sind Sie erst vor kurzem zugezogen,
informieren Sie sich beim Einwohnermeldeamt, ob gegebenenfalls für die
Ausstellung der Lohnsteuerkarte noch die Behörde Ihres bisherigen
Wohnortes zuständig ist.
Sind bei Ihnen lohnsteuerrelevante Änderungen in den persönlichen
Verhältnissen eingetreten (z. B. durch Heirat, Geburt eines Kindes oder
Änderung der Religion), können Sie beim Einwohnermeldeamt die Änderung
Ihrer Lohnsteuerkarte vornehmen lassen. Neben Ihrer Lohnsteuerkarte
(gegebenenfalls auch die Ihres Ehegatten) bringen Sie bitte auch den
Nachweis über die eingetretene Änderung mit (z. B. Heiratsurkunde,
Geburtsurkunde Ihres Kindes, Bescheinigung der Kirche) mit.
Gebühren/Kosten:
Ersatzlohnsteuerkarte 3,- EUR, ansonsten gebührenfrei
Antragstellung:
Persönlich, schriftlich oder telefonisch, Ersatzlohnsteuerkarten nur
persönlich
Unterlagen:
Personalausweis/Reisepass, Lohnsteuerkarten, Nachweis über die Änderung
Ansprechpartner/innen:
Meldestelle
Frau Gottwald
Telefon.: 036841 / 34733
Fax: 036841 / 34743
Email:
meldestelle@schleusingen.de |