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Stadtverwaltung
Schleusingen

Adresse:
Markt 9
98553 Schleusingen
 
Tel.: 036841 / 347-0
Fax: 036841 / 347-30
Öffnungszeiten

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Kontaktaufnahme:
 
Kontakt-Formular

rathaus@schleusingen.de

   
> Personalausweis

Persönliche Vorsprache mit altem Personalausweis oder Reisepass und Geburts- oder Eheurkunde.
Zur Antragstellung ist kein Formblatt erforderlich. Bringen Sie ein Lichtbild (schwarzweiß oder farbig) aus neuerer Zeit in der Größe von mind. 45 x 35 mm im Hochformat mit. (Information der Bundesdruckerei) Das Lichtbild muss Sie ohne Kopfbedeckung und im Halbprofil zeigen.
Die Gültigkeitsdauer beträgt 10 Jahre. Bei Personen, die bei Antragstellung das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Da der Personalausweis zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird, kann das Ausweisdokument frühestens 4 Wochen nach der Antragstellung ausgehändigt werden.
Die Aushändigung kann auch an eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen; eine Übersendung auf dem Postweg ist nicht zulässig.

Sollten Sie sofort ein gültiges Ausweisdokument benötigen, erhalten Sie einen vorläufigen Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Monaten.

Darüber hinaus ist 1 zusätzliches Lichtbild erforderlich. Die Antragstellung ist ausschließlich in Verbindung mit der Beantragung eines Personalausweises möglich.

Gebühren/Kosten:
- 8,00 EUR für einen Bundespersonalausweis
- 6,00 EUR für einen vorläufigen Personalausweis
Die Gebühren sind bei Antragstellung zu entrichten.

Unterlagen:
Aktuelles Lichtbild (45 mm x 35 mm im Hochformat mit hellem Hintergrund), Nachweis über Ihre Identität (z. B. alter Ausweis, Geburtsurkunde)

Antragstellung:
Der Antrag muss persönlich gestellt werden.

Ansprechpartner/innen:
Meldestelle:
Frau Gottwald
Tel.: 036841 / 34733
Fax: 036841 / 34743
 

 
 
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