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Persönliche Vorsprache mit altem Personalausweis oder
Reisepass und Geburts- oder Eheurkunde.
Zur Antragstellung ist kein Formblatt erforderlich. Bringen Sie ein
Lichtbild (schwarzweiß oder farbig) aus neuerer Zeit in der Größe von
mind. 45 x 35 mm im Hochformat mit. (Information der Bundesdruckerei)
Das Lichtbild muss Sie ohne Kopfbedeckung und im Halbprofil zeigen.
Die Gültigkeitsdauer beträgt 10 Jahre. Bei Personen, die bei
Antragstellung das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt
die Gültigkeitsdauer 6 Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Da der Personalausweis zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin
hergestellt wird, kann das Ausweisdokument frühestens 4 Wochen nach
der Antragstellung ausgehändigt werden.
Die Aushändigung kann auch an eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte
Person erfolgen; eine Übersendung auf dem Postweg ist nicht zulässig.
Sollten Sie sofort ein gültiges Ausweisdokument benötigen, erhalten Sie
einen vorläufigen Personalausweis
mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Monaten.
Darüber hinaus ist 1 zusätzliches Lichtbild erforderlich. Die
Antragstellung ist ausschließlich in Verbindung mit der Beantragung
eines Personalausweises möglich.
Infoseite: -Neuer Personalausweis-
Gebühren/Kosten:
Bundespersonalausweis - 28,80 EUR (für 10 Jahre) - 22,80 EUR (für 6 Jahre)
Vorläufiger Personalausweis - 10,00 EUR
Die Gebühren sind bei Antragstellung zu entrichten.
Unterlagen:
Aktuelles biometrisches Lichtbild (45 mm x 35 mm im Hochformat mit hellem
Hintergrund), Nachweis über Ihre Identität (z. B. alter Ausweis,
Geburtsurkunde)
Antragstellung:
Der Antrag muss persönlich gestellt werden.
Ansprechpartner/innen: Meldestelle: Frau Gottwald Tel.: 036841 / 34733 Fax: 036841 / 34743 |