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Für Ihren Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses müssen Sie persönlich zum Passamt kommen. Für Antragsteller, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, wird der Reisepass für die Dauer von 10 Jahren ausgestellt. Für jüngere Antragsteller beträgt die Gültigkeitsdauer des Passes 6 Jahre. Ein vorläufiger Pass für 1 Jahr kann in Eilfällen ausgestellt werden.
Der Reisepass wird von der Bundesdruckerei gefertigt und kann nicht verlängert werden. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 4 Wochen. In den Wochen der Sommerzeit müssen Sie mit Verzögerungen rechnen.
Kosten/Gebühren: 59,00 EUR für Ausstellung an Personen, die das 24 Lebensjahr vollendet haben 37,50 EUR für Personen, die noch nicht 24 Jahre alt sind 26,00 EUR für einen vorläufigen Reisepass Die Gebühren sind bei der Antragstellung zu entrichten.
Antragstellung: persönlich
Unterlagen: Aktuelles Lichtbild (45 mm x 35 mm im Hochformat, biometrietauglich), Nachweis über Ihre Identität (z. B. alter Ausweis, Geburtsurkunde)
Ansprechpartner/innen: Meldestelle Frau Gottwald Telefon.: 036841 / 34733 Fax: 036841 / 34743 Email: meldestelle@schleusingen.de |