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Stadtverwaltung
Schleusingen

Adresse:
Markt 9
98553 Schleusingen
 
Tel.: 036841 / 347-0
Fax: 036841 / 347-30
Öffnungszeiten

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Kontaktaufnahme:
 
Kontakt-Formular

rathaus@schleusingen.de

   
> Sterbefall

 

Der Tod eines Menschen muss der Verwaltung spätestens am folgenden Werktag angezeigt werden. Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist.

Unterlagen:
Totenschein, Geburts- und Heiratsurkunde bzw. Familienstammbuch

Ansprechpartner/innen:
Standesamt
Frau Unger
Telefon.: 036841 / 347-34
Fax: 036841 / 347-33
Email: standesamt@schleusingen.de

 
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