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Der Tod eines Menschen muss der Verwaltung spätestens am folgenden Werktag angezeigt werden. Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist.
Unterlagen: Totenschein, Geburts- und Heiratsurkunde bzw. Familienstammbuch
Ansprechpartner/innen: Standesamt Frau Unger Telefon.: 036841 / 347-34 Fax: 036841 / 347-33 Email: standesamt@schleusingen.de |