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Zuständig für Fragen bei Aufnahme von Vaterschaftsanerkennungen und Ergänzung der Geburtseinträge aufgrund einer Vaterschaftsanerkennung ist das Standesamt.
Die Vaterschaftsanerkennung wird in der Regel beim Jugendamt oder beim Standesamt beurkundet; sie kann aber auch bei einem Notar beurkundet werden. Die Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung ist erforderlich. Die Vaterschaftsanerkennung kann bereits vor der Geburt des Kindes abgegeben werden.
Antragstellung: Persönlich (Eltern des Kindes)
Unterlagen: Geburtsurkunde des Vaters, Geburtsurkunde des Kindes, gültiger Personalausweis oder Reisepass. Bei ausländischer Beteiligung können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Ansprechpartner/innen: Standesamt Frau Unger Telefon.: 036841 / 347-34 Fax: 036841 / 347-33 Email: standesamt@schleusingen.de |