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Stadtverwaltung
Schleusingen

Adresse:
Markt 9
98553 Schleusingen
 
Tel.: 036841 / 347-0
Fax: 036841 / 347-30
Öffnungszeiten

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Kontaktaufnahme:
 
Kontakt-Formular

rathaus@schleusingen.de

   
> Vaterschaftsanerkennung

 

Zuständig für Fragen bei Aufnahme von Vaterschaftsanerkennungen und Ergänzung der Geburtseinträge aufgrund einer Vaterschaftsanerkennung ist das Standesamt.

Die Vaterschaftsanerkennung wird in der Regel beim Jugendamt oder beim Standesamt beurkundet; sie kann aber auch bei einem Notar beurkundet werden. Die Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung ist erforderlich. Die Vaterschaftsanerkennung kann bereits vor der Geburt des Kindes abgegeben werden.

Antragstellung:
Persönlich (Eltern des Kindes)

Unterlagen:
Geburtsurkunde des Vaters, Geburtsurkunde des Kindes, gültiger Personalausweis oder Reisepass. Bei ausländischer Beteiligung können weitere Unterlagen erforderlich sein.

Ansprechpartner/innen:
Standesamt
Frau Unger
Telefon.: 036841 / 347-34
Fax: 036841 / 347-33
Email: standesamt@schleusingen.de

 
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