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Die Vergnügungssteuer wird erhoben auf Spielapparate in Spielhallen,
Gaststädten und anderen Orten.
Steuerpflichtig sind Unterhaltungsgeräte
mit und ohne Gewinnmöglichkeit (Geldspielgeräte) nach § 4
Vergnügungssteuersatzung der Stadt Schleusingen vom 16.11.2009.
Ansprechpartner/innen: Finanzverwaltung Frau Kellermann
Telefon.: 036841 / 34720 Fax: 036841 / 34730 Email:
steuern@schleusingen.de |