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Stadtverwaltung
Schleusingen

Adresse:
Markt 9
98553 Schleusingen
 
Tel.: 036841 / 347-0
Fax: 036841 / 347-30
Öffnungszeiten

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Kontaktaufnahme:
 
Kontakt-Formular

rathaus@schleusingen.de

   
> Vergnügungssteuer

 

Die Vergnügungssteuer wird erhoben auf Spielapparate in Spielhallen, Gaststädten und anderen Orten.

Steuerpflichtig sind Unterhaltungsgeräte mit und ohne Gewinnmöglichkeit (Geldspielgeräte) nach § 4 Vergnügungssteuersatzung der Stadt Schleusingen vom 16.11.2009.

Ansprechpartner/innen:
Finanzverwaltung
Frau Kellermann
Telefon.: 036841 / 34720
Fax: 036841 / 34730
Email: steuern@schleusingen.de

 
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