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Bei einem Wohnungswechsel sind Sie verpflichtet, sich
beim Einwohnermeldeamt innerhalb einer Woche für die neue Wohnung
anzumelden. Mit dem Meldeschein müssen Sie die Abmeldebestätigung der
bisher zuständigen Meldebehörde für die bisherige Wohnung vorlegen. Wird
der bisherige Wohnsitz als Hauptwohnung oder Nebenwohnung beibehalten,
ist keine Abmeldebestätigung erforderlich. Angehörige derselben Familie
sollen gemeinsam einen Meldeschein verwenden, wenn sie bisher
zusammengewohnt haben und auch jetzt in die gleiche Wohnung eingezogen
sind. Bei mehr als fünf Personen ist ein weiterer Meldeschein
auszufüllen.
Auf Verlangen haben Sie der Meldebehörde die erforderlichen Auskünfte zu
erteilen, die zum Nachweis der Angaben erforderlichen Unterlagen (z. B.
Personalausweis) vorzulegen und bei der Meldebehörde persönlich zu
erscheinen.
Unterlagen:
Personalausweis/Reisepass, Abmeldebestätigung Gebühren/Kosten
65 € bei Antragstellung
Unterlagen bei Umtausch:
1 Lichtbild, Personalausweis/ Reisepass, bisheriger Führerschein
Antragstellung:
persönlich
Ansprechpartner/innen:
Meldestelle
Frau Gottwald
Telefon.: 036841 / 34733
Fax: 036841 / 34733
Email:
meldestelle@schleusingen.de |