Wenn Sie Steuern und Abgaben an die Gemeinde bisher noch durch Überweisungen bezahlen, sollten Sie sich überlegen, welche Vorteile Ihnen das Einzugsverfahren bringt.
Vorteile sind, dass
◾für Sie die Überwachung der Zahlungstermine entfällt
◾Mahngebühren und Säumniszuschläge wegen verspäteter Zahlung nicht entstehen
◾Ihnen der Weg zur Kasse oder das Schreiben von Überweisungen abgenommen wird
◾Nachteile entstehen Ihnen nicht, weil die Abgabe zurückbezahlt wird, wenn Sie der Belastung widersprechen
◾die Einzugsermächtigung von Ihnen jederzeit zurückgenommen werden kann.
Antragstellung:
schriftlich, persönlich
◾Einzugsermächtigung
Ansprechpartner/innen:
Stadtkasse Schleusingen
Frau Hübner
Telefon.: 036841 / 347-13
Fax: 036841 / 34730
Email: stadtkasse@schleusingen.de