Zuständig für Fragen bei Aufnahme von Vaterschaftsanerkennungen und Ergänzung der Geburtseinträge aufgrund einer Vaterschaftsanerkennung ist das Standesamt.
Die Vaterschaftsanerkennung wird in der Regel beim Jugendamt oder beim Standesamt beurkundet; sie kann aber auch bei einem Notar beurkundet werden. Die Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung ist erforderlich. Die Vaterschaftsanerkennung kann bereits vor der Geburt des Kindes abgegeben werden.
Antragstellung:
Persönlich (Eltern des Kindes)
Unterlagen:
Geburtsurkunde des Vaters, Geburtsurkunde des Kindes, gültiger Personalausweis oder Reisepass. Bei ausländischer Beteiligung können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Ansprechpartner/innen:
Standesamt
Frau Filster
Telefon.: 036841 / 347-34
Fax: 036841 / 347-43
Email: standesamt@schleusingen.de