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Verbot von Silvesterfeuerwerk für die historische Altstadt der Stadt Schleusingen

Verbot von Silvesterfeuerwerk für die historische Altstadt der Stadt Schleusingen

 

Wie in den vergangenen Jahren ist im Bereich der historischen Altstadt von Burgstraße bis zur Sonne am 31.12. und 01.01. das Abbrennen von pyrotechnischen Erzeugnissen (Feuerwerk) verboten. Wir bitten alle Bürger und Anwohner sich an das Verbot zu halten und unseren Feuerwehrkameraden zumindest Silvester und Neujahr mal einsatzfreie Feiertage zu gönnen.

 

Die Allgemeinverfügung finden sie in angefügten Dokument.

 

Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass es lediglich vom 31.12. - 01.01. erlaubt ist, für jedermann Feuerwerk abzubrennen. An den restlichen Tagen ist Feuerwerk verboten und ordnungswidrig.

Bitte schonen Sie die Nerven und schützt die Gesundheit Eurer Mitmenschen, der Tiere und unserer Umwelt, indem Sie nur zu den zugelassenen Zeiten im notwendigen Rahmen Feuerwerk machen.

 

Eine letzte Bitte: Die Reste und der Müll des Feuerwerk ist wieder mitzunehmen und ordnungsgemäß in der Hausmülltonne zu entsorgen!

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